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Alles zum EnergieausweisOhne Energieausweis kein Miet- oder Kaufvertrag
Ab 01.07.2008 haben interessierte Mieter und Käufer das Recht auf Vorlage eines Energieausweises. Zunächst nur bei Häusern, die bis 1965 gebaut wurden, ab Anfang 2009 auch bei allen übrigen Wohngebäuden. Der Energieausweis zeigt wie gut die energetische Qualität eines Gebäudes ist und hilft den zukünftigen Energieverbrauch abzuschätzen.
Seit dem 1. Januar 2009 ist der Energieausweis für alle Wohngebäude zur Pflicht geworden. Mit Beginn des Jahres 2009 muss für jedes Wohngebäude ein Energieausweis vorliegen, vorausgesetzt es wird verkauft oder neu vermietet.
Der Energieausweis ist kein Bestandteil des Mietvertrages. Angesichts der steigenden Energiepreise wollen viele Mieter eine Wohnung mit guter Energiebilanz. Doch in der Praxis ist es nicht einfach, eine energiefreundliche Wohnung zu finden.
Energie Check Anders als bei Haushaltsgeräten wissen Käufer oder Mieter von Wohnungen und Häusern nur wenig über deren Energiebedarf. Hier kann man unverbindlich einen Energie Check durchführen. Dieser Energie Check ersetzt keinen Energieausweis oder gar eine Energieberatung, gibt aber schonmal einen Überblick. Warum einen Energieausweis? Der Energieausweis bietet Vorteile für Mieter und Käufer. Vorteile des Energieausweises. Was sind die schlimmsten Energiefresser in Wohngebäuden? Ausweispflicht für Gebäude! Wer sein Gebäude vermietet, verkauft oder verpachtet, muss einen Energieausweis vorlegen. Für Wohngebäude bis einschließlich Baujahr 1965 wurde der Energieausweis ab dem 1. Juli 2008 Pflicht, für jüngere Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009.
Der Energieausweis vom Schornsteinfeger Der Energieausweis für Gebäude Anders als bei Haushaltsgeräten wissen Käufer oder Mieter von Wohnungen und Häusern nur wenig über deren Energiebedarf. Objektive Informationen inden Sie im bedarfsorientierten Energieausweis.
Was ist der Unterschied zwischen einem Energieausweis nach Bedarf oder einem Energieausweis nach Verbrauch?
Energieausweis nach Verbrauch Der Energieausweis nach Verbrauch basiert auf den Verbrauchswerten der zurückliegenden 3 Jahre und kann innerhalb der Übergangsfrist (Wahlfreiheit bis zum 01. Oktober 2008) für jedes Wohngebäude mit einer 10 jährigen Gültigkeit ausgestellt werden. Energieausweis nach Bedarf Der Energieausweis nach Bedarf basiert auf den einzelnen energetischen und geometrischen Eigenschaften der Bauelemente (Wände, Fenster, Dach und Boden) sowie auf der Anlagentechnik. In der Regel ist hier ein Besuch eines zertifizierten Fachmanns bei dem Objekt notwendig. Daher ist ein Energieausweis nach Bedarf auch wesentlich aufwendiger und damit teuerer als der Energieausweis nach Verbrauch. Nach der neuen EnEV muss jeder Energieausweis Modernisierungsempfehlungen enthalten. Hier erhalten Sie den Energieausweis nach Verbrauch mit Modernisierungsempfehlungen, so dass Sie wirklich Ihren Pflichten nach der neuen EnEV nachkommen.
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Schornsteinfeger-Hilfe für krebskranke KinderAlles sicher?![]() Gas-Leitungs- und Geräte-Check Energieausweis-Beratung![]() Ich berade Sie gerne zum Thema Energieausweis. Kleine Heizfibel... zum Thema schadstoffarm und umweltgerecht Heizen mit Braunkohlenbriketts, Holz und Holzbriketts. ![]() |